Berufliche Zusatzleistungen können die Attraktivität von Arbeitgebern steigern. Vor allem bei der Personalrekrutierung können sich Unternehmen mit Benefits, die über die Gehaltszahlungen hinausgehen, von Wettbewerbern abheben. Ganz oben auf der Beliebtheitsskala stehen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung. Und das Schöne daran: Der Fiskus beteiligt sich an den Kosten.
Bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei
Arbeitgeber können die Ausgaben für die betriebliche Gesundheitsförderung als Betriebsausgaben geltend machen. Für die Mitarbeiter sind sie als geldwerter Vorteil steuerfrei, soweit sie zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt werden und den Freibetrag von 600 Euro im Jahr nicht übersteigen. Darüber hinaus müssen die Maßnahmen bestimmte Qualitätskriterien erfüllen.
Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes
Dazu gehören Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes („Primärprävention“) wie Bewegungsprogramme (Reduzierung von Bewegungsmangel, Vorbeugung gegen gesundheitliche Risiken), Informationen zur gesunden Ernährung, Kurse zur Suchtprävention (insbesondere Tabak und Alkohol) und...