Gebäudetyp E

Einfaches Bauen soll möglich sein

Fotolia

Bauen ist in Deutschland komplex und teuer. Ein Grund dafür sind die ausufernden und bürokratischen Bauvorschriften. Um die Bauwirtschaft neu zu beleben und den Wohnungsmangel zu beheben, möchte Bundesjustizminister Marco Buschmann nun gemeinsam mit dem Bauministerium das einfache Bauen ermöglichen. Die Diskussion um den Gebäudetyp E gibt es in der Fachszene schon seit einiger Zeit. Was steckt dahinter?

Verschlankung

Das „E“ steht dabei für einfaches bzw. experimentelles Bauen. Ziel ist es, Komfortstandards herabzusetzen, ohne jedoch Brandschutz, Standsicherheit und Gesundheitsschutz zu beeinträchtigen. Entsprechende Änderungen müssen dann auch in die Musterbauordnung und Landesbauordnungen eingearbeitet werden.

Die politische Initiative trifft bei den Verbänden und Akteuren der Bauwirtschaft auf Zustimmung. So forderte Wolfgang Schubert-Raab, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB) vom hohen Anspruch, dass jedes deutsche Gebäude in Deutschland einem „Mercedes-S-Klasse-Standard“ entsprechen muss, abzurücken. Maximale Trittschalldämmungen, bodentiefe Fenster mit Dreifachverglasungen und überflüssige KFZ-Stellplätze sind nur einige Beispiele hierfür.

Normendichte

In Deutschland gibt es für den Baubereich aktuell über 3.000 freiwillige DIN-Normen. Sie sorgen für eine wichtige Standardisierung und sollen die Haftungsrisiken bei Mängelklagen reduzieren. Im Laufe der Jahre sind die Regeln aber zu einem kostentreibenden Dickicht angewachsen. 

Der neue Gebäudetyp E soll nun bald für Abhilfe sorgen. Rechtssichere Vereinbarungen der Vertragspartner unterhalb des teuren Standards sollen demnächst möglich sein. Vor allem Aufstockungen bei Bestandsimmobilien bieten ein großes Potenzial für Vereinfachungen, um damit auch den Wohnungsmangel zu entschärfen.

Die politische Initiative wurde nicht zuletzt auch auf dem 9. Deutschen Baugerichtstag im Mai 2023 in Hamm beschleunigt. Im Arbeitskreis Normung und Sachverständigenwesen wurden Vereinfachungen der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ (aaRdT) diskutiert. Sie haben in der Branche fast schon Gesetzescharakter.

Es bleibt zu hoffen, dass die gesetzliche Umsetzung schnell kommt und neue Bürokratielasten nicht wieder an anderer Stelle entstehen. 

Weitere Themen:

Auch interessant

Digitalinvestitionen 2024

Mittelstand hat Nachholbedarf

Startups in Deutschland

Zahl der Neugründungen steigt