Betriebspraxis aktuell
Investitionsstrategie
Neustart nach der Corona-Krise
Der Corona-Lockdown hat Deutschland aktuell noch fest im Griff. Die Politiker fordern sogar Verschärfungen. Gleichwohl gibt es bereits kleine Lichtblicke. Der Impfstoff ist da. Nun läuft der bundesweite Aufbau der Impfzentren an. Auch das neue Förderprogramm „Neustarthilfe“ für Soloselbstständige, das für das erste Halbjahr 2021 aufgelegt wird, trägt die Zuversicht im Namen. Unternehmen sollten daher bereits jetzt einen strategischen Blick in die Zukunft wagen und für sich eine Investitionsstrategie entwickeln.
Eigenkapital stärken
Finanzielle Widerstandskraft von Unternehmen
Vor der Corona-Krise hatten mehr als 30 Prozent der Unternehmen eine Eigenkapitalquote von über 30 Prozent. Dennoch verfügen zahlreiche Unternehmen nicht über ausreichende Reserven, um die nächsten zwei bis drei Monate zu überleben. Ohne Kurzarbeitergeld, Fördergelder und Aussetzung der Insolvenantragspflicht wäre es der deutschen Wirtschaft schlecht ergangen. Es wächst daher wieder die Einsicht in die Notwendigkeit, die finanzielle Widerstandsfähigkeit (Corporate Resilience) im eigenen Unternehmen zu stärken und sich auf die klassischen kaufmännischen Tugenden und die alte Weisheit "Spare in der Zeit, hast du in der Not" zu besinnen.
Logistikkosten
Effizienz und Sicherheit ausloten
Die Corona-Krise hat deutlich gemacht, wie fragil globalisierte Lieferketten sind. Viele international agierende Unternehmen denken daher verstärkt darüber nach, ihre Beschaffung und Logistik zu reorganisieren und robuster zu gestalten. Totale Kosteneffizienz nützt nichts, wenn Lieferanten aus Übersee z. B. aufgrund einer Pandemie nicht liefern können, dürfen oder wollen. Regionale Nähe und damit Sicherheit liegen daher wieder im Trend.
Kreditversicherungen
Bundesregierung verlängert den Schutzschirm
Warenkreditversicherungen schützen Lieferanten vor dem Risiko, dass Kunden ihre Rechnung nicht bezahlen können. Sie sind häufig die Voraussetzung für die Akzeptanz einer Kunden- und Lieferbeziehung. In der Corona-Krise gibt es derzeit zwei Probleme. Zum einen sinkt nach Auskunft des Kreditversicherers Atradius die Zahlungsmoral von deutschen Unternehmen. Zum anderen kündigen Kreditversicherer wie Euler Hermes an, bestehende Verträge mit Kunden schlechter Bonität zum Jahresende 2020 zu kündigen.
Erweiterung der Corona-Hilfen
Längere Förderung und mehr Berechtigte
Die Verlängerung des Corona-(Teil)Lockdowns zunächst bis zum 10. Januar 2021 stellt die Unternehmen vor große Herausforderungen. Um die von der aktuellen Schließung betroffenen Unternehmen, Betriebe, Vereine und sonstigen Einrichtungen noch mehr zu unterstützen, hat die Bundesregierung ihre Finanzhilfen noch einmal ausgeweitet.
Vorsicht Subventionsbetrug
Strafrechtsrisiken in der Corona-Krise
Bund und Länder haben Milliarden-Förderprogramme für den Mittelstand aufgelegt, um die finanziellen Folgen der Corona-Krise abzumildern. Doch die bereitgestellten Zuschüsse (Geschenke) oder KfW-Kredite sind an z. T. harte Auflagen und Bedingungen geknüpft. Wer bei der Beantragung dazu falsche Angaben gemacht hat, dem drohen im Nachhinein nicht nur die Rückzahlung der Gelder, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.
Kauf und Sanierung in Corona-Zeiten
Schnäppchen bei Insolvenzen nutzen
2019 lag die Zahl der Unternehmensinsolvenzen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bei knapp 19.000. Die aktuelle Corona-Krise wird nach einhelliger Expertenmeinung wieder für einen Anstieg sorgen, wenn die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht Ende 2020 wieder gültig wird. Für Unternehmen, Investoren und Sanierer mit Geld sind Krisenzeiten immer auch günstige Kaufzeiten.
Corona-Schulden
Was Geldanleger wissen müssen
Die Corona-Krise trifft viele Unternehmen hart. Finanzielle Förderprogramme versuchen die Folgen abzumildern. Doch die sind teuer und treiben die Verschuldung in Deutschland und in der EU auf Rekordniveau. An die Milliardenbeträge hatte man sich bereits gewöhnt. Nun werden die Billionengrenzen durchbrochen. Um welche Summen geht es dabei genau? Und was bedeutet das für Geldanleger?
Verjährungsfristen prüfen
Forderungen eintreiben
Jährlich gehen Unternehmen Millionenbeträge durch nicht eingehaltene Verjährungsfristen verloren. Denn nach Ablauf der Frist kann der Schuldner die Zahlung verweigern. Der Gläubiger kann seine Ansprüche nicht mehr gerichtlich geltend machen. Daher lohnt es sich, jetzt den Forderungsbestand zu prüfen. Mit Ablauf des 31.12.2020 verjähren in der Regel die Forderungen aus dem Jahr 2017.
Neue Corona-Fördermittel
Ausweitung der öffentlichen Finanzhilfen
Obwohl lange ausgeschlossen, befinden wir uns nun im zweiten Corona-(Teil)Lockdown. Für das Gastgewerbe und die Event-Branche ist das ein Albtraum. Aber auch andere Branchen wie Einzelhandel und das produzierende Gewerbe dürften indirekt von den Kontaktbeschränkungen und sinkenden Konsumausgaben der Bevölkerung sowie der wachsenden Investitionszurückhaltung der Unternehmen betroffen sein. Die Bundesregierung und Bundesländer justieren daher ihre Förderprogramme nach.