Die Bundesregierung hat der wachsenden gesetzlich induzierten Bürokratie in deutschen Unternehmen den Kampf angesagt. Bald soll es nun auch vollständig digitale Arbeitsverträge geben. Der Kabinettsbeschluss muss nun noch durch den Bundestag und Bundesrat bestätigt werden.
Arbeitsrechtliche Implikationen
Bisher sind bei Arbeitsverträgen noch Unterschriften und die Schriftform erforderlich, um die Vorgaben des Nachweisgesetzes zu erfüllen. Das soll sich nach dem Willen der Bundesregierung nun aber ändern. Die digitale Textform soll dann ausreichen. Arbeitsverträge können dann auch einfach per Mail abgeschlossen werden, wenn das Dokument zugänglich ist sowie gespeichert und ausgedruckt werden kann. Auch muss der Arbeitgeber einen Übermittlungs- und Empfangsnachweis bekommen.
Die neue Regelung würde die Personalprozesse in Unternehmen, die ohnehin bereits weitgehend digitalisiert sind, rechtssicher gestalten und weiter beschleunigen und erleichtern. Vor allem die Personalrekrutierung läuft bereits zum Großteil digital, von der Stellenanzeige über die Bewerbung bis hin zu Auswahlprozessen.
Wer jedoch wie bisher einen schriftlichen...