EU-Gebäuderichtlinie

Sanierung von Bestandsimmobilien

iStock, NicoElNino

Nach langem Hin und Her hat das EU-Parlament nun für eine neue Gebäuderichtlinie gestimmt. Nach der umstrittenen Novelle des Gebäudeenergiegesetzes kommen auf die Eigentümer deutscher Bestandsimmobilien nun weitere Sanierungspflichten zu.

Energieeffizienz 

Es hätte auch noch schlimmer kommen können. Die neue Einigung zielt nun nicht mehr auf die Energieeffizienz einzelner Wohngebäude, sondern nur noch auf die des Gesamtbestandes. Der Primärenergiebedarf von Wohnungen für Wärme, Kälte und Beleuchtung soll bis 2030 insgesamt um mindestens 16 Prozent sinken. Bis 2035 sollen es dann sogar 20-22 Prozent sein. 2021 lag der Primärenergiebedarf für Wohnungen in Deutschland bei 911 Terrawattstunden. 

Die neue Gebäuderichtlinie muss nun noch von der EU-Kommission verabschiedet und dann in nationales Recht transformiert werden. Die angestrebten Einsparungen sollen nach EU-Vorstellungen jedenfalls zu 55 Prozent durch die energetische Sanierung von ineffizienten Wohngebäuden erreicht werden. Für die übrigen 45 Prozent können die Mitgliedsländer geeignete Maßnahmen selbst bestimmen.

Bestandsimmobilien 

In Deutschland sind 15 Prozent...

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