Pflicht zur Unternehmensplanung

Mittelstand muss jetzt handeln

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Eine professionelle Unternehmensplanung sollte eigentlich in jedem kleinen und mittelgroßen Unternehmen Standard sein. Das ergibt sich nicht nur aus den aktuell volatilen Krisenzeiten mit gleichzeitiger Stagnation, Inflation, Energiepreisexplosion und Lieferengpässen, die eine ständige Vorschau und Steuerung erfordern. Auch von rechtlicher Seite kommt der Zwang. Denn aus dem seit dem 1.1.2021 gültigen Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) ergibt sich die Pflicht zur Früherkennung bestandsgefährdender Risiken.

StaRUG nicht nur für Insolvenzfälle

Mit dem StaRUG wurde die Pflicht für Unternehmen zur Früherkennung bestandsgefährdender Unternehmensrisiken gesetzlich verankert und ein rechtlicher Rahmen für die Restrukturierung von Unternehmen geschaffen. Im § 1 des Gesetzestextes heißt es wörtlich:
„Die Mitglieder des zur Geschäftsführung berufenen Organs einer juristischen Person (Geschäftsleiter) wachen fortlaufend über Entwicklungen, welche den Fortbestand der juristischen Person gefährden können. Erkennen sie solche Entwicklungen, ergreifen sie geeignete Gegenmaßnahmen und erstatten den zur Überwachung der...

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