Die größte Reform des Personengesellschaftsrechts nach über 100 Jahren steht an. Ab dem 1.1.2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft mit dem Ziel, es an die heutigen Bedürfnisse anzupassen. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen im Überblick und was Unternehmer jetzt besonders beachten müssen.
Betroffene Unternehmen
Betroffen von den Neurungen sind alle Unternehmen in der Rechtsform der OHG, KG, GmbH & Co.KG sowie SE & Co. Das MoPeG trifft somit einen großen Teil des inhabergeführten Mittelstands und auch Konzerne. Doch die meisten Veränderungen bringt das MoPeG für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Überfällige Reform
Die gesetzlichen Regelungen für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) haben viel Staub angesetzt. Sie sind zum Teil 100 Jahre alt und sollten nur die Beziehungen der Gesellschafter untereinander regeln. Die GbR sollte dabei nur als reine Innengesellschaft agieren und nicht nach außen hin auftreten. Das übernahmen die Gesellschafter, die im Außenverhältnis auftraten und Verträge abschlossen, die anschließend über die GbR beglichen wurden. Damals hatte keiner...