Seit dem 1. Januar 2023 gilt das neue Lieferkettengesetz. Da nach Ansicht der Regierung die Selbstverpflichtung versagt hat, müssen Unternehmen ab jetzt dafür sorgen, dass bei dem Betrieb ihres Geschäftes weder unmittelbar noch mittelbar bei ihren Lieferanten Menschenrechte verletzt werden. Daraus entstehen den Unternehmen weitreichende Compliance-Pflichten, auf die nach einer Umfrage des Bundesverbands Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BMF) nur die wenigsten Unternehmen vorbereitet sind. Auch ist wohl noch nicht hinreichend bekannt, dass jeder Mittelständler davon betroffen sein kann.
Geltungsbereich
Das neue Lieferkettengesetz gilt zwar zunächst nur für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Ab 2024 wird es dann auf Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten ausgeweitet. Doch auch kleinere Unternehmen können davon schon heute betroffen sein, wenn sie Unternehmen mit mehr als 3.000 (1.000) Mitarbeitern beliefern. Denn Unternehmen, die dem Lieferkettengesetz größenbedingt unterliegen, müssen die Gesetzeskonformität in ihrer gesamten Wertschöpfungskette sicherstellen. Sie werden daher auch von allen Lieferanten entsprechende Maßnahmen verlangen. Darüber...