Es muss nicht immer ein Testament sein, wenn Sie Ihren Nachlass regeln möchten. In bestimmten Konstellationen kann auch ein Erbvertrag sinnvoll sein. Darin bestimmen Sie, wer was bekommt, dafür aber möglicherweise eine Gegenleistung erbringen muss. Im Gegensatz zum Testament, das Sie alleine verfassen und jederzeit ändern oder widerrufen können, ist der Erbvertrag bindend und es sind mindestens zwei Vertragspartner, der Geber und der Bedachte, die zustimmen müssen.
Wann ein Erbvertrag sinnvoll ist
Mit einem Erbvertrag kann der Erblasser drei Arten von Verfügungen treffen: er kann einen Erben einsetzen, er kann einer anderen Person, ohne sie als Erben einzusetzen, einen Vermögensvorteil zuwenden, oder er kann Auflagen anordnen.
- Unternehmensnachfolge: Sie wollen die Unternehmensnachfolge regeln und z. B. Ihren Neffen, der dazu bereit ist, als Erben einsetzen.
- Pflichtteilsverzicht: Sie möchten z. B. im Rahmen der Unternehmensnachfolge verhindern, dass durch Pflichtteilsansprüche hohe Liquiditätsabflüsse den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Mit den Erben können z. B. lebzeitige...