Ein Testament zu verfassen ist immer sinnvoll. Denn mit einer schriftlich aufgesetzten „letztwilligen Verfügung“ können Sie Ihren Nachlass unter den Erben aufteilen und auch außerhalb der gesetzlichen Erbfolge Erben einsetzen. Ein notariell beglaubigtes Testament ist zu empfehlen. Möglich ist aber auch ein eigenhändiges (handschriftliches) Testament. Die Herausforderung besteht dann darin, die Echtheit der Urkunde und damit den tatsächlichen „letzten Willen“ nachträglich feststellen zu können. Es muss juristisch "wasserdicht" sein, damit es wirksam ist und nicht angefochten werden kann. Doch genau hier liegt bei vielen eigenhändigen Testamenten das Problem.
Vorgaben
- Eigenhändig: Der Erblasser muss das Testament eigenhändig geschrieben haben. Das bedeutet: von Anfang bis Ende mit der eigenen Hand, also handschriftlich, Ersatzweise kann auch mit Prothese, Fuß oder Mund geschrieben werden – solange über einen Schriftvergleich die Urheberschaft feststellbar ist.
- Leserlich: Eigentlich selbstverständlich und daher im BGB nicht eigens erwähnt: Der Erblasser muss leserlich schreiben, damit sein letzter Wille aus der...