Beschäftigung von Flüchtlingen

Was Arbeitgeber wissen müssen

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Die Migration nach Deutschland ist wieder auf einem Höhepunkt. Das sorgt für heftige politische Debatten. Für Mittelständler, die verzweifelt Fachkräfte suchen, können Flüchtlinge jedoch möglicherweise die Rettung sein. Wer sie beschäftigt oder ausbildet, investiert in die Fachkräfte der Zukunft, so ist zumindest auch die politische Hoffnung. Allerdings ist es wichtig, die Angebote der Arbeitsagenturen, Handelskammern und anderen Organisationen zu nutzen und die arbeitsrechtrechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen.

Aufenthaltstitel prüfen

Zentral ist es, zunächst den Aufenthaltsstatus des Flüchtlings zu klären. Hierbei gibt es folgende Unterscheidungen:

  • Der anerkannte Asylbewerber hat einen positiv entschiedenen Asylantrag,
  • Personen mit einer Aufenthaltsgestattung befinden sich in einem Asylverfahren,
  • Personen mit einem Duldungsstatus werden nur geduldet und meist aus humanitären Gründen nicht abgeschoben.

Nur anerkannte Asylbewerber dürfen jede Beschäftigung annehmen. Asylsuchende und Personen mit Duldungsstatus müssen Wartefristen einhalten und dürfen nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde, der Bundesagentur...

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