Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt zur Arbeitszeiterfassung war ein Paukenschlag. Bereits im September urteilten die Richter, dass Unternehmen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfassen müssen. Solange die schriftliche Urteilsbegründung noch ausstand, war unsicher, was sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ändert. Jetzt gibt es Klarheit, was in der Praxis gilt.
Eckpunkte des Urteils
Arbeitgeber sind ab jetzt verpflichtet, Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit einschließlich Überstunden und Pausenzeiten genau zu erfassen. Schicht- oder Dienstpläne reichen nicht mehr aus. Rechtlich mussten bislang nach dem Arbeitszeitschutzgesetz nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden. Die Daten müssen so aufgezeichnet werden, dass eine spätere Kontrolle durch Behörden möglich ist. Es reicht nicht aus, wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ein System zur Zeiterfassung zur Verfügung stellen. Sie müssen auch dafür sorgen, dass die Mitarbeiter das System nutzen und ihre Arbeitszeiten erfassen.
Bislang hat der Gesetzgeber die Form der Arbeitszeiterfassung nicht vorgegeben. Daher können die Aufzeichnungen elektronisch oder auch handschriftlich...