Gold vererben

Fluch und Segen zugleich

© pexels.com; Michael Steinberg

Gold gilt als sichere Kapitalanlage und erfreut sich gerade in Zeiten von hoher Inflation großer Beliebtheit. Wer über Jahre sein Geld in Gold angelegt hat, dürfte mittlerweile ein beträchtliches Vermögen aufgebaut haben. Doch was geschieht, wenn der Besitzer verstirbt? Was müssen Erben von Gold, Silber und anderen Edelmetallen beachten?

Mittelherkunft für Geldwäsche

Wer Gold erbt, wird sich sicherlich darüber freuen, dass der Erblasser sein Vermögen in eine werthaltige Sachanlage investiert hat, denn der Goldpreis hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. Doch wenn Erben geerbtes Gold verkaufen möchten, sollten sie einige Besonderheiten beachten.

Der Gesetzgeber sieht für die Transaktion mit Gold erhebliche Prüfpflichten vor, unabhängig davon, ob es sich um gekauftes, geschenktes oder geerbtes Gold handelt. Die kaufende Stelle, z. B. Bank, könnte dem Goldverkäufer unangenehme Fragen stellen oder einen lückenlosen Herkunftsnachweis verlangen. Wer also über hohe Goldbestände verfügt, sollte einen Nachweis erbringen, woher die Mengen an Gold stammen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Darüber...

Dieser Text könnte auch auf Ihrer Website stehen!

Content für Ihre Medien | Ihre Wirtschaftsredaktion

Mit unseren Praxistipps bringen wir das Wichtigste eines aktuellen Themas immer auf einer Seite mit rund 2.500 Zeichen auf den Punkt. Aktualisieren Sie mit unserem Content auch Ihre Website, Newsletter und Social Media. Weitere Informationen hier.

Sprechen Sie uns gerne an. Wir mailen Ihnen dann die Zugangsdaten, damit Sie sich unser wachsendes Textarchiv in Ruhe und in voller Länge ansehen können. 

Kontakt: Dr. Michael A. Peschke

Weitere Themen:

Auch interessant

EU-Lieferkettenrichtlinie

Haftungsrisiken im Mittelstand steigen

Subventionsbetrug

Der Griff in die Staatskasse

Ihr Ansprechpartner

Interesse an Content?

Dr. Michael A. Peschke
Fon: 0170-5885112 |  Mail