Seit Anfang 2023 gilt eine Änderung im Jahressteuergesetz, die sich auf die Erbschaftsteuer bei Immobilien auswirkt. Durch die geänderte Wertermittlung von Immobilien wird in den meisten Fällen auch der Wert der Immobilien steigen. Damit steigt auch die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Doch mit einer frühzeitigen Planung lassen sich hohe Steuerzahlungen vermeiden.
Neue Bewertung von Immobilien
Nach den neuen Regelungen wird für die steuerliche Bewertung von Immobilien der aktuelle Verkehrswert zugrunde gelegt. Eine wichtige Änderung im Jahressteuergesetz 2022 ist die Erhöhung des Sachwertfaktors für Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen auf 0,8 bis 1,8. Vorher lag er zwischen 0,5 und 1,5. Durch die Anpassung steigen auch die Verkehrswerte erheblich und in der Folge die Höhe der Erbschaft- und Schenkungssteuer. Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland geht davon aus, dass die Erbschaft- und Schenkungssteuer für Wohnhäuser und Eigentumswohnungen um 20 bis 30 Prozent steigt. Für teilgewerblich genutzte Immobilien dürfte die Mehrbelastung noch höher ausfallen. Es wird noch an einer anderen Stellschraube gedreht. Die angenommene...