Wussten Sie, dass Sie als Unternehmer/in mit der Vermietung einer eigenen Immobilie an Ihre GmbH eine Betriebsaufspaltung und damit ein zweites Unternehmen „erzeugen“? Wenn nicht, dann sollten Sie dieses häufig unterschätzte Risiko mit weitreichenden steuerlichen Verpflichtungen und Haftungsfragen genau prüfen.
Persönliche Verflechtung
Durch die Betriebsaufspaltung wird ein Unternehmen rechtlich in ein Besitz- und Betriebsunternehmen aufgeteilt. Die Betriebsaufspaltung ist durch eine personelle und sachliche Verflechtung gekennzeichnet. Typischer Auslöser für die Begründung einer Betriebsaufspaltung ist die Vermietung einer eigenen Immobilie an die GmbH. Beispiel: ein Unternehmer vermietet eine private Immobilie an seine GmbH, die diese als Lagerhalle oder Büro nutzt.
Ist die Aufspaltung gewollt und geplant, spricht man von einer echten Aufspaltung. Häufig entsteht eine Betriebsaufspaltung aber unabsichtlich. Dann ist die Rede von einer unechten Betriebsaufspaltung, die zwar steuerlich und rechtlich nicht anders als die echte Betriebsaufspaltung behandelt wird, aber ungeplant ein großes Loch in die Kasse reißen kann. Folgende...