03.03.2025

EU startet Entbürokratisierung

Lieferkettengesetz und Nachhaltigkeitsberichtserstattung

iStock, Jacob Wackerhausen

Endlich bewegt sich die EU und geht an die ausufernde Bürokratisierung heran, die vor allem bei mittelständischen Unternehmen zu unakzeptablen Bürokratiekosten führt. Was ist geplant? Womit können kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) rechnen?

Omnibus-Verordnung

Die Omnibus-Verordnung der EU ist eine Initiative, die darauf abzielt, den Bürokratieaufwand für Unternehmen erheblich zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Sie wurde von der EU-Kommission im Rahmen des „Competitiveness Compass“ angekündigt und soll zentrale Richtlinien des Green Deals vereinfachen, ohne deren Kernziele zu gefährden. 

Ziele der Verordnung

  • Reduzierung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen um 25 Prozent, für KMU sogar um 35 Prozent.
  • Vereinfachung und Konsolidierung von ESG-Berichtspflichten (z. B. CSRD, CSDDD und EU-Taxonomie-Verordnung)
  • Abbau redundanter und sich überschneidender Regelungen.

Geplante Maßnahmen

  • Überarbeitung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der Taxonomie-Verordnung.
  • Einführung papierloser Reporting-Systeme und einer neuen Unternehmenskategorie für „small mid-caps“.
  • Lockerung von Berichtspflichten, insbesondere für kleinere Unternehmen, sowie längere Übergangsfristen.

Entlastungen im Detail

  • Erhöhung der Schwellenwerte: Es sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro den Berichtspflichten unterliegen. Ursprünglich lag die Grenze bei 250 Mitarbeiter und 40 Millionen Euro Umsatz.
  • Verlängerung der Fristen: Unternehmen sollen künftig bis zu fünf Jahre Zeit haben, ihre Geschäftspartner in der Lieferkette auf EU-Standards zu prüfen (Due Diligence). Ursprünglich war eine einjährige Frist vorgesehen.
  • Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen: KMU sollen weitgehend von den Berichtspflichten ausgenommen werden, was ihre administrative Belastung reduziert.
  • Verzögerte Umsetzung: Die Frist zur Anpassung nationaler Gesetze an die EU-Vorgaben soll um zwei Jahre auf Juni 2028 verlängert werden.

Für nicht kapitalmarktorientierte KMU besteht dann keine gesetzliche Pflicht mehr zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung. Allerdings wurde ein freiwilliger Standard (VSME) entwickelt, um den wachsenden Anforderungen von Stakeholdern wie Banken, Investoren und Geschäftspartnern gerecht zu werden. Dieser Standard ist modular aufgebaut und soll den Aufwand minimieren.

Selbst wenn diese Vorschläge umgesetzt werden, stellt sich die Frage nach der realen Entlastung von KMUs. Wenn deren größere Kunden, die dem Lieferkettengesetz und der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung unterliegen, das von ihren kleineren Lieferanten verlangen, wird sich kein KMU faktisch entziehen können. Es sei denn, sie verzichten auf Kunden.

Texte dieser Art könnten auch auf Ihrer Website stehen!

Content für Banken, Berater und Anwälte mit Mittelstandskunden!

Aktualisieren Sie mit unseren maßgeschneiderten Texten aus Wirtschaft, Management, Steuern, Recht und Betriebswirtschaft auch Ihre Website, Newsletter und Social Media. Weitere Informationen hier.

Kontakt: Dr. Michael A. Peschke

Weitere Themen:

Ihr Ansprechpartner

Interesse an Content?

Dr. Michael A. Peschke
Fon: 0170-5885112 |  Mail

Auch interessant

08.04.2025

Arbeitszeitbetrug

Wirtschaftliche Schäden nehmen zu

26.01.2025

Zahlungsmoral verschlechtert sich

Forderungsmanagement wird wichtiger

21.01.2025

Insolvenzrekord 2024

Restrukturierungsbedarf steigt