Alternative zu Bankkrediten

Eigenkapitalbeteiligung

Viele Mittelständler fürchten, mit einer Eigenkapitalbeteiligung Handlungsvollmacht abgeben zu müssen. In diesem Zusammenhang tauchen häufig auch weitere Bedenken auf: Wechselt man mit einer Beteiligung nicht einfach die Abhängigkeit? Wie viel Mitspracherecht verbleibt überhaupt noch im Unternehmen? Bedenken Sie jedoch, dass Sie durch die Art der Beteiligung, die Ausgestaltung des Beteiligungsvertrags sowie die Wahl der Beteiligungsgesellschaft entsprechend den Einfluss auf die Kapitalgeber einschränken können.

Die offene Beteiligung

  • Eine offene Beteiligung gibt dem Beteiligungsgeber z. B. in Form von Aktien oder GmbH-Anteilen durch Gesetz und Satzung vereinbarte Mitbestimmungsrechte. Die Höhe der Kapitaleinlage ist individuell und kann beispielsweise zwischen 250.000 und 2,5 Millionen Euro betragen. Dafür erhält der Kapitalgeber entsprechende Beteiligungen an Gewinnen und Wertsteigerungen des Unternehmens. Eine Sicherheit, dass der Betrieb diese auch abwirft, gibt es allerdings nicht. Die Laufzeit kann unbegrenzt vereinbart werden, der Ausstieg erfolgt durch den Verkauf der Anteile.
  • Im Gegensatz zu einem Bankkredit geht es bei Private Equity um Kapital, für das der Geber keinerlei dingliche Sicherheiten erhält. Das wirkt sich natürlich auf die Konditionen aus, die Ihr Kapitalgeber von Ihnen verlangt. Wenn Sie auch in Zukunft in Ihrem Unternehmen die Entscheidungsfreiheit behalten wollen, sollten Sie nur eine Minderheitsbeteiligung eingehen. Dennoch ist bei jeder Form von Beteiligung vorher das Ausmaß der Mitbestimmung zu klären.

Die stille Beteiligung

Diese Beteiligungsform ist das Standardmodell für Kapitalgeber im Mittelstand. Die Kapitalhöhe ist auch hier individuell vereinbar und hängt von dem Ergebnis Ihrer Verhandlungen mit dem Beteiligungspartner ab. Bei den Konditionen vereinbaren die Vertragspartner häufig eine Mixtur aus laufendem (fixem) Beteiligungsentgelt und variabler Gewinnbeteiligung. Auch hierfür gibt es letztendlich keine Sicherheiten. Der Unternehmer bleibt „Herr im Haus“, dafür ist die Laufzeit begrenzt. Üblich sind etwa fünf bis zehn Jahre, an deren Ende ein Ausstieg über die Rückzahlung nach einem Tilgungsplan erfolgt. Möglich ist auch der Verkauf der Anteile, um einen sofortigen Ausstieg (Exit) zu erreichen.

Stilles Kapital bedeutet für Ihr Unternehmen zwar zunächst einmal „ruhiges Geld“, mit dem Sie als Unternehmer weiterhin langfristig planen und arbeiten können. Dennoch wird natürlich kein Investor darauf verzichten, regelmäßige Auskünfte, beispielsweise über Ihren Auftragseingang, einzuholen.

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