Der Wohnungsmarkt in Deutschland ist stark reguliert. Der Gesetzgeber begrenzt die Preisbildung durch allerlei Regelungen und setzt damit das Spiel der freien Marktkräfte außer Kraft. Beliebt sind vor allem Höchstpreise wie ortsübliche Vergleichsmieten und die 2015 eingeführte Mietpreisbremse, die jetzt von der Bundesregierung auf Druck der SPD bis 2029 verlängert wurde. Preisobergrenzen führen bei steigenden Baukosten zu einem Wohnungsmangel, weil Bauherren keine auskömmlichen Renditen erzielen können.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Vermieter können die Miete bei Bestandsmietern im Normalfall innerhalb von drei Jahren nur um bis zu 20 Prozent bis maximal zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Anhaltspunkt dafür ist der Mietspiegel, in dem genau festgehalten wird, wie hoch am jeweiligen Standort die Mieten je nach Wohnungsausstattung im Durchschnitt sind.
Mietpreisbremse
Höhere Mieten sind nur dann möglich, wenn eine energetische Modernisierung erfolgt oder wenn es sich um eine Neuvermietung handelt. Durch die 2015 eingeführte Mietpreisbremse sind aber auch in diesem Fall Grenzen gesetzt. So darf die Miete bei einer Neuvermietung in...